Umstrukturierung von Unternehmen
Zwischen einer Muttergesellschaft und seiner ausländischen Tochtergesellschaft können sich komplexe Sachverhalte ergeben, die auch den wirtschaftlichen Erfolg der Gruppe erheblich beeinträchtigen können.
Mit fundierter rechtlicher Expertise und Kenntnis von Usancen und Denkart fungieren wir als Bindeglied und lösen unmittelbar am Sitz der Tochtergesellschaft schwierige Fragen insbesondere in Bezug auf Arbeitnehmer, Betriebsrat und lokale Geschäftsleitung.
Dabei sind häufig größere interne Umstrukturierungen mit Änderungen in der Geschäftsleitung und Freisetzung von Personal erforderlich. Bei größeren Personalabbauprojekten führen wir Verhandlungen mit Betriebsrat und Gewerkschaften bis hin zur Vereinbarung von Sozialplänen, wobei die rechtlich sicherste und kostengünstigste Durchsetzung der wirtschaftlichen Interessen unserer Kunden im Fokus steht.